Sie bewegen sich gerne? - Sie möchten bei jedem Wetter Tennis spielen?
Sie suchen einen attraktiven, sportlichen Club mit einem aktiven Clubleben?
Dann sind Sie bei uns goldrichtig, im Tennis-Club Blau-Gold Bonn!
Der Tennis-Club Blau-Gold Bonn e. V. gehört zu den attraktivsten Bonner Tennisclubs mit einer sehr schönen Gesamtanlage, sechs qualitativ hochwertigen Außenplätzen, einer vereinseigenen Dreifeld-Tennishalle, einem gemütlichen Clubhaus,einer einzigartigen Küche im Restaurant, der Möglichkeit zum "Schnuppern".
In unserer 3-Feld-Tennishalle haben wir 2020 vom Marktführer Schöpp GmbH den Bodenbelg "Schöpp-Allround Komfort" teilweise neu verlegen lassen. Dieser Veloursbelag mit Granulateinstreuung bietet zusätzlich zur hochweritgen Oberfläche einen Polymer-Elastikfliesrücken, wodurch ein sehr gutes Ballsprungverhalten erreicht wird und durch seine Dämpfungseigenschaften auch die Gelenke geschont werden. Von den hervorragenden Eigenschaften dieses Belags überzeugen wir uns bereits seit 2012.
Hallen-Abonnements können beim Hallenwart hallenwart(at)tcblaugoldbonn.de gebucht werden.
Einzelstunden in der Wintersaison können über https://tcblaugoldbonn.ebusy.de/ gebucht werden.
Mitgliedsbeitrag | Satzung | Aufnahmeantrag |
Vereinschronik |
Unser Club nahm von kleinsten Anfängen eine Entwicklung, auf die seine Gründer und die Verantwortlichen stolz sein können. Aus neun Gründern mit einem Tennisplatz in der Gronau im Jahr 1951 entwickelte sich der Club auf 91 aktive Mitglieder, darunter 13 Jugendliche, im Jahr 1967. - Mit der neuen Anlage im Tannenbusch erhöhte sich ab 1968 schlagartig die Mitgliederzahl. In Zeiten des Tennisbooms musste die Mitgliederzahl auf 450 beschränkt werden.
Heute hat der Club etwa 400 Mitglieder, darunter über 90 Jugendliche.
Interessieren Sie sich für unseren Club, und überlegen Sie, Mitglied zu werden? Sie können gerne "schnuppern".
Das Anmeldeformular können Sie als PDF-Dokument hier herunter laden >>
Der "heiße Draht" für weitere Informationen:
Mitgliederverwaltung
Heide Bürgener, E-Mail an sekretariat(at)tcblaugoldbonn.de
Ansprechpartnerin für die Jugendlichen
Astrid Bachmann
E-Mail: jugendwart(at)tcblaugoldbonn.de
Haben Sie Fragen zur Mitgliedschaft?
Dann nutzen Sie unseren "heißen Draht" oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter info(at)tcblaugoldbonn.de
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Tennis-Club Blau-Gold Bonn e. V.
Der Vorstand
Wolfgang Prangenberg (1. Vorsitzender)
Hohe Straße 21
53119 Bonn
Telefon (0228) 9875996
E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.
Internet: www.tcblaugoldbonn.de
Vereinsregister Nr. 2550 beim Amtsgericht Bonn
USt-ID: 205/5769/0634 beim Finanzamt Bonn-Innenstadt
Bei Problemen oder Fragen zum Internetauftritt des Tennis-Club Blau-Gold Bonn e. V. bitte Kontakt über E-Mail an This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. .
© 2005-2018 Die Copyrights für den gesamten Webauftritt liegen bei Tennis-Club Blau-Gold Bonn e. V., vertreten durch den Vorstand.
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Datenschutzordnung für den TC Blau-Gold Bonn e.V.
Präambel
Der TC Blau-Gold Bonn e.V. verarbeitet in vielfacher Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der Vereinsverwaltung, der Organisation des Sportbetriebs, der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben der EU-Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes zu erfüllen, Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu gewährleisten, gibt sich der Verein die nachfolgende Datenschutzordnung.
§ 1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten u.a. von Mitgliedern, Teilnehmerinnen und Teilnehmern am Sport- und Kursbetrieb und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und externen Hallenabonnenten sowohl automatisiert in EDV-Anlagen als auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von ausgedruckten Listen. Darüber hinaus werden personenbezogene Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet oder Dritten offengelegt. In all diesen Fällen ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§ 2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder / externer Hallenabonnenten
1. Der Verein verarbeitet die Daten unterschiedlicher Kategorien von Personen. Jede Kategorie wird im Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten aufgelistet.
2. Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder: Geschlecht, Vorname, Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Beruf, Datum des Vereinsbeitritts, Abteilungs- und ggf. Mannschaftszugehörigkeit, Bankverbindung, ggf. die Namen und Kontaktdaten der gesetzlichen Vertreter, Telefonnummern und E-Mail-Adressen, ggf. Funktion im Verein, ggf. Haushalts- und Familienzugehörigkeit bei Zuordnung zum Familienbeitrag.
3. Im Rahmen der Zugehörigkeit zu den Landesverbänden, deren Sportarten im Verein betrieben werden, werden personenbezogene Daten der Mitglieder an diese weitergeleitet, soweit die Mitglieder eine Berechtigung zur Teilnahme am Wettkampfbetrieb der Verbände beantragen (z.B. Startpass, Spielerpass, Lizenz) und an solchen Veranstaltungen teilnehmen.
§ 3 Datenverarbeitung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
1. Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten werden personenbezogene Daten in Aushängen, in Internetauftritten veröffentlicht und/oder an die Presse weitergegeben.
2. Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein zugänglichen Quellen stammen: Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, Mannschaftsaufstellung, Ergebnisse, Alter oder Geburtsjahrgang.
3. Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt ausschließlich auf Grundlage einer Einwilligung der abgebildeten Personen.
4. Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der Mitglieder des Vorstands, des Beirats, der Kassenprüfer und des Trainers mit Vorname, Nachname, Funktion, E-Mail-Adresse und Telefonnummer veröffentlicht.
§ 4 Zuständigkeiten für die Datenverarbeitung im Verein
Verantwortlich für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach § 26 BGB. Funktional ist die Aufgabe dem Clubsekretär zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas Abweichendes regelt.
Der Clubsekretär stellt sicher, dass ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden. Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von betroffenen Personen zuständig.
§ 5 Verwendung und Herausgabe von Daten und Listen von Mitgliedern / ext. Hallenabonnenten
1. Listen von Mitgliedern, Teilnehmern oder externen Hallenabonnenten werden den jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B. Vorstandsmitgliedern, Trainer) insofern zur Verfügung gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
2. Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen und anderen Veranstaltungen zum Beispiel zum Nachweis der Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
3. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das Mitglied, welches das Minderheitenbegehren initiiert, hat vorher eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet werden.
§ 6 Kommunikation per E-Mail
1. Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
2. Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander stehen und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet werden, sind die E-Mail-Adressen als „bcc“ zu versenden.
§ 7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Verein, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstands, Clubsekretär, Trainer), sind auf den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§ 8 Datenschutzbeauftragter
Der TC Blau-Gold Bonn muß keinen Datenschutzbeauftragten benennen, da im Verein weniger als 10 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
§ 9 Einrichtung und Unterhaltung von Internetauftritten
1. Der Verein unterhält zentrale Auftritte für den Gesamtverein. Die Einrichtung und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem 1. Vorsitzenden. Änderungen dürfen ausschließlich durch Vorstandsmitglieder den Clubsekretär und den Administrator vorgenommen werden.
2. Der 1. Vorsitzende ist für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten verantwortlich.
3. Abteilungen, Gruppen und Mannschaften bedürfen für die Einrichtung eigener Internetauftritte (z.B. Homepage, Facebook, Twitter) der ausdrücklichen Genehmigung des 1. Vorsitzenden. Für den Betrieb eines Internetauftritts haben die Abteilungen, Gruppen und Mannschaften Verantwortliche zu benennen, denen gegenüber der 1. Vorsitzende weisungsbefugt ist. Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und Missachtung von Weisungen des 1. Vorsitzenden kann der Vorstand nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands nach § 26 BGB ist unanfechtbar.
§ 10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und diese Ordnung
1. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten. Eine eigenmächtige Datenerhebung, -nutzung oder
-weitergabe ist untersagt.
2. Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind, geahndet werden.
§ 11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzordnung wurde durch den Gesamtvorstand des Vereins am 30.05.2018 beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins in Kraft.
Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten: pdf-Dokument
Datenschutz-Information an externe Hallenmieter: pdf-Dokument
Der Tennis Club Blau-Gold Bonn e.V. ist zentral in Bonn gelegen und verfügt über sechs Außenplätze und eine Tennishalle. "Tennis für alle" - vom Anfänger bis zum fortgeschrittenen Spieler - das ist unser Motto. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Jugendarbeit: Tennis für Kinder und Jugendliche ist ein idealer Ausgleich zum Alltag.
Unsere drei Hallenplätze sind ideal für die Wintersaison und an regnerischen Tagen. Damit ist auch Tennisspielen im Winter möglich. Der neue Bodenbelag ist ebenso professionell wie die Beleuchtung - geeignet für Spitzenspieler und Anfänger.
Mit dem Diplomsportlehrer Stefan Reddemann steht dem Tennisclub ein sehr erfahrener und hochprofessioneller Tennislehrer zu Verfügung. Die Trainingseinheiten sind individuell abgestimmt inkl. Training mit der Ballmaschine.
Als Tennistrainer richtet er sein Angebot an Spieler und Spielerinnen jeder Stärke.