Mehr als ein Tennisclub!

Sie bewegen sich gerne? - Sie möchten bei jedem Wetter Tennis spielen?
Sie suchen einen attraktiven, sportlichen Club mit einem aktiven Clubleben?
Dann sind Sie bei uns goldrichtig, im Tennis-Club Blau-Gold Bonn!

Kostenlos "Schnuppern"

B E I T R A G S O R D N U N G (hier als download)
(zuletzt geändert durch Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.08.2020)

Der Tennis-Club Blau-Gold Bonn e.V. gibt sich gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 der Satzung folgende Beitragsordnung:

Art der Mitgliedschaft Jahresbeitrag
Einzelmitglieder 280 EUR
Ehepaare und gleichgestellte Partnerschaften 450 EUR
Einzelmitglieder bis 19-27 Jahre*, ohne eigenes Einkommen 195 EUR
Kinder bis 8 Jahre 30 EUR (Kinder von Mitgliedern)
  50 EUR (Kinder von Nichtmitgliedern)
Kinder/Jugendliche 9 - 18 Jahre 90 EUR (Kinder von Mitgliedern)
  110 EUR (Kinder von Nichtmitgliedern)
Passive Mitglieder** 48 EUR
   
Schnuppermitgliedschaft 1)
für Einzelmitglieder und Einzelmitglieder 19-27 Jahre*
50% des Jahresbeitrags
Zweitmitgliedschaft 2)
für Einzelmitglieder und Einzelmitglieder bis 19-27 Jahre*
50% des Jahresbeitrags
Kurzmitgliedschaft mit Training 3)

153 EUR für 3 Monate (ab 01.04.2024)
305 EUR für 6 Monate (ab 01.04.2024)
Schnuppermitgliedschaft mit Training
für Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre 4)
228 EUR für 6 Monate (ab 01.04.2024)

Bis zur Vollendung des 8., 18. bzw. 27. Lebensjahres gilt der alte Beitrag

*) Der Beitrag gilt für Schüler und Studenten, Auszubildende, Wehr- und Zivildienstleistende. Zu Beginn jeden Jahres, spätestens bis 15. Januar des Jahres, ist dem Clubsekretär nachzuweisen,
    dass die Voraussetzung für den ermäßigten Beitrag weiter besteht, ansonsten geht sie automatisch in eine Einzelmitgliedschaft über.

**) Ein Wechsel von aktiver zu passiver Mitgliedschaft ist bis zum 30.09. des Jahres für das kommende Jahr zu beantragen.

1) Der Beitrag gilt für Neumitglieder, die mind. 5 Jahre kein Mitglied waren. Die Ermäßigung auf 50% des jeweiligen regulären Beitrags, kann einmalig in Anspruch genommen werden.
    Der Austritt ist nur zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Die Austrittserklärung muss dem Vorstand schriftlich bis 31. Dezember vorliegen, ansonsten geht sie automatisch in eine Einzelmitgliedschaft über.

2) Der Beitrag gilt für Mitglieder,die in einem anderen Tennisverein vollen Beitrag als Erstmitglied zahlen. Zu Beginn jeden Jahres, spätestens bis 15. Januar des Jahres, ist dem Clubsekretariat nachzuweisen,
    dass die Voraussetzung für den ermäßigten Beitrag weiter besteht, ansonsten geht sie automatisch in eine Einzelmitgliedschaft über. Für Bestandsmitglieder ist die Umwandlung in eine Zweitmitgliedschaft
    nur zum 1.Januar des Folgejahres möglich und muss erstmalig bis spätestens 31. Dezember des Vorjahres schriftlich beantragt werden.

3) Der Beitrag gilt für Studenten/Auszubildende, die befristet aus dem Ausland kommen (z.B. Erasmus-Programm). Ein Nachweis ist bei Beantragung der Kurzmitgliedschaft zu erbringen.
    Die Kurzmitgliedschaft endet automatisch am Ende des beantragten Zeitraums. Sie beinhaltet die Teilnahme am Damen/Herren-Training.

4)  Einmalig für 6 Monate, sie beinhaltet den Mitgliedsbeitrag und die Teilnahme am Jugendtraining 1 Std/ Woche während der Trainingszeiten.
     Nach Ablauf der Schnuppermitgliedschaft kann das Kind/der Jugendliche reguläres Mitglied werden.

 

Solidarstunden
Alle aktiven Mitglieder** zwischen 18 und 67 Jahren werden ab dem 1.1.2018
verpflichtet, während eines Geschäftsjahres 3 Solidarstunden abzuleisten. Der
Stichtag für die Altersgrenze ist der 1.1. eines Jahres.
Der Wert für 3 Solidarstunden beträgt 30,- Euro.
Mitglieder, die nicht in der Lage sind, ihre Solidarstunden abzuleisten, müssen ihre
Verpflichtung durch Zahlung eines Betrags von 30 Euro ausgleichen.
Die Übertragung von Solidarstunden über das jeweilige Geschäftsjahr hinaus ist
nicht möglich.
**) Folgende Mitglieder sind aufgrund ihrer Funktion bzw. ihres Engagements für den Club befreit: Mitglieder des
Vorstands, Mitglieder des Beirats, passive Mitglieder, Kassenprüfer, Trainer, Organisatoren von
Clubveranstaltungen


Regelungen für die Ableistung von Solidarstunden
Den Mitgliedern des Vereins werden im Januar eines Jahres (im Einführungsjahr im
April) grundsätzlich 4 Termine für die Ableistung von Solidarstunden im Jahr via
Mail, auf der Homepage des Clubs und/oder durch Aushang am „Schwarzen Brett“
im Eingangsbereich des Clubhauses bekannt gegeben. Eine Teilnehmerliste, in die
sich die Mitglieder eintragen können, wird am „Schwarzen Brett“ ausgehangen.
Eine Splittung der Solidarstunden auf mehrere Termine innerhalb eines
Geschäftsjahres ist nicht möglich, da dies eine effektive Arbeitsleistung nicht möglich
macht.
Der Clubwart bzw. ein Mitglied des Vorstands koordiniert und begleitet die Ableistung
der Solidarstunden an den jeweiligen Terminen und registriert die Teilnehmer.
Bei den Mitgliedern, die im jeweiligen Geschäftsjahr keine Solidarstunden abgeleistet
haben, wird im Februar des Folgejahres neben den Mitgliedsbeiträgen zusätzlich ein
Betrag von 30,- Euro abgebucht.
In Zweifelsfällen entscheidet der Vorstand über die Anerkennung von Solidarstunden
mehrheitlich.
Bei Vereinstritt bis zum 30.6. eines Jahres ist die volle Zahl an Solidarstunden zu
leisten, bei späterem Eintritt nur die Hälfte.


Weitere Regelungen für die Mitgliedsbeiträge
Bei Eintritt in den Club im Laufe eines Jahres ist der Jahresbeitrag anteilmäßig zu
zahlen. Aufnahmegebühren werden nicht erhoben.
Die Gastspielgebühr beträgt für Einzelspieler 8 Euro/Stunde, max. 15 Euro für ein
Doppel, für Jugendliche bis 18 Jahren 4 Euro/Stunde, max. 7,50 für ein Doppel. Die
Gebühr ist vor Spielbeginn bei den Gastronomen zu entrichten. Während der
Freisaison gilt diese Gebühr auch für die Hallenbenutzung; hinzu kommen
Lichtgebühren.
Mitgliedsbeitrag ist gemäß § 7 der Satzung ein Jahresbeitrag, der in einer Summe
bis zum 1. Februar jeden Jahres fällig ist. Der Jahresbeitrag wird durch
Bankeinzug erhoben. Über Aufnahmeanträge entscheidet der Vorstand.
Änderungen der Bankverbindung sind dem Kassenwart/der Kassenwartin schriftlich
oder per Mail (This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it.) mitzuteilen.
Bankverbindung NEU:
Volksbank KölnBonn IBAN: DE65 3806 0186 4944 7300 15, BIC: GENODED1BRS


Diese Beitragsordnung tritt zum 21. August 2020 (rückwirkend) in Kraft.

Tennisclub Bonn

Tennisclub BonnDer Tennis Club Blau-Gold Bonn e.V. ist zentral in Bonn gelegen und verfügt über sechs Außenplätze und eine Tennishalle. "Tennis für alle" - vom Anfänger bis zum fortgeschrittenen Spieler - das ist unser Motto. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Jugendarbeit: Tennis für Kinder und Jugendliche ist ein idealer Ausgleich zum Alltag.

Tennishalle

Tennishalle BonnUnsere drei Hallenplätze sind ideal für die Wintersaison und an regnerischen Tagen. Damit ist auch Tennisspielen im Winter möglich. Der neue Bodenbelag ist ebenso professionell wie die Beleuchtung - geeignet für Spitzenspieler und Anfänger.

Tennistraining

Tennistrainer BonnMit dem Diplomsportlehrer Stefan Reddemann steht dem Tennisclub ein sehr erfahrener und hochprofessioneller Tennislehrer zu Verfügung. Die Trainingseinheiten sind individuell abgestimmt inkl. Training mit der Ballmaschine.
 Als Tennistrainer richtet er sein Angebot an Spieler und Spielerinnen jeder Stärke.

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